Anwalt für Immobilienrecht


Suchen Sie einen Anwalt für das Immobilienrecht bzw. Grundstücksrecht?

Haben Sie Fragen zum Immobilienrecht?

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Hauskauf oder Wohnungskauf an einen im Immobilienrecht tätigen Anwalt?

Dann sollten Sie uns anrufen! Tel.: 040 - 555 99 999

Ob beim Grundstückskauf oder Grundstücksverkauf, Hauskauf oder Wohnungskauf - wir beraten und unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihres Kaufvertrages und beantworten Ihre Fragen zum Immobilienrecht und Grundstücksrecht.


RA Rossbach ist Mitglied der ARGE Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins.


Wollen Sie den Kaufvertrag für Ihre Immobilie prüfen lassen?

Wir prüfen für Sie sowohl als Käufer wie auch als Verkäufer einer Immobilie den Entwurf Ihres Kaufvertrages über den Verkauf oder den Erwerb eines Hauses, Grundstückes oder einer Eigentumswohnung zu moderaten Konditionen. Wir prüfen auch Ihren Vertrag über den Kauf einer noch zu errichtenden oder umfassend zu sanierenden Immobilie durch einen Bauträger, den –so genannten Bauträgervertrag. Den Vertragsentwurf können Sie uns vorab per E-Mail oder in Kopie auf dem Postweg übersenden.

Nach der Vertragsprüfung übermitteln wir Ihnen unsere Anmerkungen zum Vertrag per E-Mail und besprechen anschließend mit Ihnen je nach Wunsch und Entfernung entweder telefonisch oder vor Ort in unserer Kanzlei das Ergebnis der rechtlichen Prüfung und beantworten Ihre Fragen zum Immobilienkauf oder Immobilienverkauf und zur weiteren Vertragsabwicklung.

Hier finden Sie nähere Informationen zu der von uns angebotenen Vertragsprüfung beim Immobilienkauf.


Wir klären im Vorwege, dass alle wichtigen Punkte auch in Ihrem Immobilienkaufvertrag geregelt werden, bevor der Kaufvertrag von einem Notar beurkundet wird.

In eiligen Fällen oder bei bestimmten Fragen zum Immobilienrecht, wie etwa zum beabsichtigten Erwerb einer Immobilie, ist auch eine sofortige telefonische Rechtsberatung über unsere 0900-Hotline durch den für das Immobilienrecht zuständigen Anwalt möglich.

Rufen Sie uns bei Bedarf einfach an! Tel.: 040 - 555 99 999


Tipps und Informationen zum Kauf eines Hauses oder Grundstückes finden Sie unter Hauskauf und Grundstückskauf

Tipps und Informationen zum Kauf einer Eigentumswohnung finden Sie unter Wohnungskauf


Beim Verkauf oder Kauf Ihrer privaten Immobilie wie auch bei den Immobilienvorhaben Ihres Betriebes oder Unternehmens können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen zum Immobilienrecht auftreten, bei deren Lösung wir Sie beratend unterstützen und sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht vertreten.

Lassen Sie Ihren Vertrag besser rechtzeitig durch einen im Immobilienrecht erfahrenen Anwalt prüfen.

Sprechen Sie uns gern an ! Tel.: 040 - 555 99 999


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Die zwischen den Parteien eines Kaufvertrags getroffenen Vereinbarungen und Absprachen sowie alle Zusagen und Zusicherungen des Verkäufers einer Immobilie sollten ebenso klar und eindeutig in einem Immobilienkaufvertrag erwähnt werden, wie beiden Vertragsparteien bekannte Nachteile und Mängel eines Grundstückes oder Gebäudes oder der bei gebrauchten Immobilien vom Verkäufer regelmäßig gewünschte Ausschluss der Gewährleistung und Haftung für Fehler und Mängel.

Zweckmäßigerweise sollten Sie sich als Käufer oder Verkäufer einer Immobilie bereits vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages Gedanken darüber gemacht haben, ob Rechte zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder aufschiebende Bedingungen für die Wirksamkeit des Vertrages vereinbart werden sollen, für den Fall, dass Ihr Vorhaben nicht wie geplant realisiert werden kann. Ohne die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts im Kaufvertrag ist ein späterer Rücktritt vom Immobilienkauf in der Regel nicht mehr möglich.

Welche der Vertragsparteien bei einem im Vertrag vereinbarten Recht zum Rücktritt von einem Kaufvertrag über eine Immobilie welche Kosten und ggfs. welche weiteren Zahlungen zu leisten hat (z. B. Notarkosten, Finanzierungskosten, Maklercourtage etc.) sollte vorher vereinbart und im Kaufvertrag festgelegt werden, um spätere Unklarheiten oder Überraschungen von vornherein zu vermeiden.

Lassen Sie daher lieber Ihren Vertrag vor der notariellen Beurkundung von einem im Immobilienrecht tätigen Anwalt prüfen.


Hier finden Sie einzelne wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zum Immobilienrecht.


Rufen Sie uns gern an ! Tel.: 040 - 555 99 999


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