Tel. 040 - 555 99 999 Fax: 040 - 34 54 88
Anwalt für Mietrecht
Suchen Sie einen Anwalt speziell für das Mietrecht?
Haben Sie Fragen zum Mietrecht und benötigen darauf Antworten oder generell die Beratung durch einen im Mietrecht erfahrenen Anwalt?
Suchen Sie einen Anwalt für das Mietrecht, der Ihre Interessen gegenüber Ihrem Mieter oder Vermieter nachhaltig vertritt? Einen Anwalt, der Ihnen im Mietrecht als Vermieter oder Mieter in gerichtlichen Verfahren zur Seite steht?
Wenn Sie einen versierten und erfahrenen Anwalt für das Mietrecht suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Rechtsanwalt Rossbach ist Mitglied der ARGE Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins. |
Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter in allen mietrechtlichen Belangen. Für unsere Mandanten hat die Vertretung beider Seiten den Vorteil, dass wir die Interessenlage der jeweils anderen Vertragspartei genau kennen und im Rahmen unserer Beratung und Vertretung sachgerecht bewerten und berücksichtigen können.
Ob zu Kündigung oder Räumungsklage, Mietmangel und Mietminderung, Betriebskosten, Schönheitsreparaturen oder Kaution - bei uns finden Sie den Anwalt, der Sie im Mietrecht und Pachtrecht umfassend berät. Selbstverständlich bieten wir den Anwalt, der Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht im Mietrecht und Pachtrecht vertritt. Wir vertreten Sie vor dem Amtsgericht, dem Landgericht und Oberlandesgericht wie auch vor Schiedsgerichten.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei im gewerblichen Mietrecht und Pachtrecht bzw. (Gewerbemietrecht). Ebenso beraten, unterstützen und vertreten wir Sie aber auch als Vermieter oder Mieter von Wohnraum bei allen im Mietrecht auftretenden Problemen.
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Vertragsprüfung Mietvertrag
Wollen Sie als Mieter oder Vermieter Ihren Mietvertrag vor der rechtswirksamen Unterzeichnung durch einen Anwalt rechtlich prüfen lassen?
Dann setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung!
Übersenden Sie uns einfach Ihren Gewerbemietvertrag oder Mietvertrag über Wohnraum zur Prüfung.
Wir prüfen Ihren Mietvertrag zügig und zu moderaten Konditionen.
Wenn möglich sollten Sie Ihren Mietvertrag stets vor der Unterzeichnung des Vertrages prüfen lassen. Nach der Unterzeichnung sind Sie in der Regel wirksam an den Mietvertrag gebunden und es ist oft zu spät.
Wie andere Mandanten unsere Vertragsprüfung und Beratung beurteilen und bewerten, können Sie hier deren Erfahrungsberichten unter Bewertungen entnehmen.
Rufen Sie uns zwecks Vertragsprüfung gern an ! Tel.: 040 - 555 99 999
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Unabhängig von der Höhe der Miete und der Laufzeit (also dem Gegenstandswert) des Vertrages berechnen wir für die Vertragsprüfung nur den bei uns dafür anfallenden Zeitaufwand auf der Basis eines anteiligen Stundenhonorars.
Die Kosten für die Vertragsprüfung und Ihre anschließende Rechtsberatung fallen dadurch in der Regel deutlich niedriger aus als die vom Wert abhängigen gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Zeitaufwand für die Durchsicht und Prüfung eines üblichen Gewerbemietvertrages oder Mietvertrages über Wohnraum in einem Umfang von ca. 6 bis 14 Seiten beläuft sich bei uns in der Regel nur auf ca. 20 bis 35 Minuten.
Nach der Prüfung Ihres Mietvertrages besprechen wir mit Ihnen je nach Wunsch und Entfernung entweder telefonisch oder vor Ort in unserer Kanzlei das Ergebnis der rechtlichen Prüfung. Wir gehen dabei gemeinsam mit Ihnen den Vertrag durch und beantworten alle für Sie wichtigen Fragen zu Ihrem Mietvertrag.
Die Prüfung des Mietvertrages und Ihre anschließende Beratung ist bei uns keinesfalls auf den Hamburger Bereich beschränkt. Wir prüfen regelmäßig Mietverträge aus Berlin, München, Köln, Dortmund, Dresden und zahlreichen weiteren Städten und Gemeiden aus dem gesamten Bundesgebiet.
Rufen Sie uns gern an ! Tel.: 040 - 555 99 999
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Entwurf und Fertigung von Mietverträgen und Vertragsklauseln
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung, wenn Sie einen Mietvertrag, Gewerbemietvertrag oder Pachtvertrag von einem Anwalt für Mietrecht maßgeschneidert für Ihre Belange erstellt haben möchten.
Auch wenn Sie als Vermieter oder Mieter lediglich einzelne Klauseln Ihres Mietvertrages, z.B. zu Schönheitsreparaturen und Renovierung, Vertragsdauer, Kündigung und Kündigungsfristen, Betriebskosten, Mietsicherheit bzw. Kaution, Mietzweck etc., Nachträge oder zusätzliche Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag überprüfen lassen oder speziell für Ihre Zwecke durch einen im Mietrecht erfahrenen Anwalt formulieren lassen wollen, können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.
Rufen Sie uns gern an ! Tel.: 040 - 555 99 999
Rechtsberatung
Das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 535 ff geregelte Mietrecht ist relativ unübersichtlich und für den juristischen Laien oft nicht hinreichend verständlich. Unzählige zum Mietrecht ergangene gerichtliche Entscheidungen machen das Mietrecht sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter oft nicht mehr ohne Weiteres nachvollziehbar. Für die Beurteilung der im Mietrecht bestehenden rechtlichen Fragen sind sowohl besondere Fachkenntnisse im Mietrecht als auch die Erfahrung im alltäglichen Umgang mit den Rechtsproblemen im Mietrecht und ihren sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen für Mieter und Vermieter unumgänglich. Für den insoweit häufig überforderten Laien empfiehlt es sich daher, sich frühzeitig durch einen Anwalt beraten zu lassen.
Wenn Sie zu bestimmten Fragen im Mietrecht die Beratung durch einen Anwalt wünschen oder Ihren Mietvertrag durch einen im Mietrecht erfahrenen Anwalt überprüfen lassen wollen, ist unsere Anwaltskanzlei der richtige Ansprechpartner.
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Telefonische Rechtsberatung
In dringenden Fällen und bei Fragen zum Mietrecht ist auch eine sofortige telefonische Rechtsberatung über unsere 0900-Hotline durch den für das Mietrecht zuständigen Anwalt möglich. Rufen Sie uns bei Bedarf einfach an!
Bei komplexen Sachverhalten oder umfassenden Fragestellungen empfiehlt es sich, uns die notwendigen Unterlagen wie den Mietvertrag nebst allen Nachträgen und Zusatzvereinbarungen, Korrespondenz etc. kurz vor der telefonischen Rechtsberatung per E-Mail, Telefax oder Post zu übermitteln.
Rufen Sie uns bei Bedarf gern an! Tel.: 040 - 555 99 999
Bei uns finden Sie den Anwalt, der Sie als Ihr Anwalt für das Mietrecht bei der Kündigung oder der Abwehr einer Kündigung Ihres Mietvertrages unterstützt.
Wir vertreten Sie vor Gericht, wenn Sie als Vermieter gegen Ihren Mieter eine Räumungsklage erheben wollen oder als Mieter sich gegen eine Räumungsklage Ihres Vermieters verteidigen müssen.
Ihr Mieter zahlt keine Miete mehr? Hier sollten Sie als Vermieter alsbald reagieren.
Lassen Sie sich als Mieter oder als Vermieter bei auftretenden Problemen im Mietrecht lieber rechtzeitig durch einen im Mietrecht erfahrenen Anwalt beraten.
Gern können Sie zu diesen und anderen Fragen auch unsere sofortige telefonische Rechtsberatung durch den Anwalt für Mietrecht in Anspruch nehmen.
Rufen Sie uns hierzu bei Bedarf gern an! Tel.: 040 - 555 99 999
Unter dem nachstehenden Link finden Sie eine Vielzahl von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Mietrecht:
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Mietrecht
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