Rechtsanwaltskosten


Sagt der neue Klient zum Anwalt: "Stimmt es, dass bei Ihnen die Beantwortung von zwei Fragen 1000,00 EUR kostet?" - Anwalt: "Das ist richtig. Und Ihre zweite Frage?"


Nun mal im Ernst:

Selbstverständlich hat jede fundierte rechtliche Beratung und Vertretung ihren Preis. Leistung soll ordentlich bezahlt werden. Das gilt für Ihre Arbeit ebenso wie für unsere.

Allerdings kommen wir Ihnen entgegen.

Mit den meisten unserer Firmenmandanten und auch mit privaten Auftraggebern rechnen wir unsere Leistung in der Regel auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung ausschließlich auf der Basis des hierfür tatsächlich angefallenen Zeitaufwandes ab. Dies geschieht völlig unabhängig vom Wert der den einzelnen Beratungen zugrunde liegenden Gegenstände. Dadurch ist für unsere Mandanten stets die Transparenz der Anwaltskosten gewährleistet.


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Gern übermitteln wir Ihnen eine speziell auf den Zuschnitt Ihrer betrieblichen Bedürfnisse angepasste Gebührenvereinbarung. So laufen Sie nicht Gefahr, für kurze Telefonate in Ihren Rechtsangelegenheiten teure Honorare zahlen zu müssen, nur weil das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dies bei hohen Gegenstandswerten vielleicht so vorschreibt.

Stellen Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse an. Sie werden überrascht sein, wie oft eine rechtzeitige anwaltliche Beratung, manchmal nur ein einziges kurzes Telefonat zur rechten Zeit, Ihnen helfen kann, spätere Schäden und Kosten zu vermeiden, die ein vielfaches der Kosten einer präventiven Beratung ausmachen.


Zusätzliche Informationen:

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. Über Jahrzehnte wurden die Gebühren des Anwalts durch die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) festgelegt. Im Jahr 2004 ist die BRAGO unter teilweiser Änderung der Gebührenstrukturen durch ein neues Gesetz abgelöst worden. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, für welche Tätigkeiten eines Anwaltes Gebühren in welchem Umfang anfallen. Nach dem RVG orientiert sich die Höhe der Gebühren bei Tätigkeiten im Zivilrecht an dem Wert des Gegenstandes, der von einem Anwalt bearbeitet wird.


Naturgemäß ist daher der Gegenstandswert eines Streites etwa über eine Waschmaschinenreparatur deutlich geringer, als z.B. der Streitwert einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (dreifaches Bruttomonatsgehalt), einer Klage auf Räumung im Mietrecht (Jahresnettomietzins) oder gar eines Unternehmenskaufvertrages. Die gesetzlichen Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalts fallen dementsprechend mit zunehmendem Gegenstandswert deutlich höher aus.


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Je nach Art der Tätigkeiten des Anwaltes, z.B. Beratung, außergerichtliche Vertretung, Besprechungen (auch Telefonate) oder Verhandlungen mit Dritten, Mitwirkung an dem zu Stande kommen einer Einigung in einer Streitigkeit, Vertretung in einem Rechtsstreit, Vertretung in der mündlichen Verhandlung vor Gericht, um nur einige Beispiele zu nennen, fallen eine oder auch mehrere Gebühren an.


Manche Gebühren sind dabei ganz oder auch teilweise auf andere Gebühren anzurechnen, andere Gebühren bleiben dagegen nebeneinander bestehen.

Für den juristischen Laien ist das RVG daher kaum nachvollziehbar.


In vielen anderen Ländern, wie etwa in den USA oder in Großbritannien, ist die Honorierung der Tätigkeit des Anwalts allein nach den tatsächlich angefallenen Bearbeitungszeiten gang und gäbe. Auch bei uns setzt sich die Vergütung der Rechtsanwälte auf Zeitbasis immer mehr durch.

Rufen Sie uns an ! Tel.: 040 - 555 99 999


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